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Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rocket NG GmbH
gültig ab 01.08.2025

1 Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“) der Rocket NG GmbH (in Folge „Rocket NG“) gelten für alle Leistungen und Lieferungen, die in Österreich oder in einem anderen Land erbracht werden und regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für sämtliche Vertragsverhältnisse welche zwischen Rocket NG, Partnern und Kunden (beide in Folge „Auftraggeber“) abgeschlossen werden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Auftraggeber von Rocket NG sind Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 2 Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
1.3 Die AGB gelten auch für alle mit der Leistungsabwicklung verbundenen Nebenarbeiten, ohne dass diese explizit angeführt werden müssen.
1.4 Bei Folgeaufträgen, welche nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden oder denen kein schriftlicher Auftrag zugrunde liegt, sind die AGB ebenfalls anzuwenden.
1.5 Für alle Vertragsverhältnisse gelten ausschließlich die AGB von Rocket NG. Andere AGB, insbesondere jene der Auftraggeber, werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2 Verträge

2.1 Sofern nicht anders geregelt, treten Verträge ab Unterzeichnung für ein Jahr in Kraft und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von Rocket NG oder dem Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt wurden.
2.2 Je nach Art der Leistung kann im Rahmen einzelner Verträge eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart werden. Wurde eine Mindestvertragslaufzeit festgelegt, kann der betroffene Vertrag sowohl von Rocket NG als auch vom Auftraggeber frühestens nach Ablauf dieser Frist gekündigt werden.
2.3 Vereinbarungen und Aufträge sind erst dann rechtsverbindlich, wenn diese seitens Rocket NG schriftlich und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten nur für den im Auftrag definierten Umfang.
2.4 Eine Auftragszusage von Rocket NG per Mail wird mit oder ohne firmenmäßige Zeichnung als rechtsverbindlich definiert.
2.5 Angebote sind freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindliche Angebote bezeichnet sind.

3 Preise

3.1 Alle Preise (etwa in der Preisliste) sind Nettopreise und verstehen sich daher abzüglich gesetzlicher Steuern (z.B. Umsatzsteuer) und Abgaben, Zoll- und Versicherungsgebühren.
3.2 Alle Preise sind in Euro (€) festgelegt. Dementsprechend sind alle Zahlungen (auch Verzugszinsen) in Euro (€) und spesenfrei zu leisten.
3.3 Für Auftraggeber in Österreich ist auf der Rechnung die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich ausgewiesen. Für Auftraggeber außerhalb von Österreich geht die Steuerschuld auf den Auftraggeber über (Reverse Charge).
3.4 Die Preise werden auf Grundlage des jeweils aktuellen Basispreises der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Wien, Niederösterreich und Burgenland am 31.12. jedes Jahres valorisiert.

4 Lieferung

4.1 Für alle Produktlieferungen gilt der Incoterm FCA (Frei Frachtführer) gemäß den Incoterms® 2020 der International Chamber of Commerce (ICC).
4.2 Rocket NG organisiert den Transport der Produkte bis zum nächsten Standort des vom Auftraggeber gewählten Transportdienstleisters (z.B. Poststation der österreichischen Post).
4.3 Die Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.4 Es besteht kein Rückgaberecht der Produkte von Rocket NG für den Auftraggeber.
4.5 Bei nachträglichen Ergänzungen kann sich die Lieferfrist entsprechend verlängern. Dem Auftraggeber stehen daraus keine Ansprüche zu.

5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Produkte von Rocket NG bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum von Rocket NG.

6 Auftragsabwicklung und Zahlung

6.1 Der Leistungsbeginn ist prompt nach Bestelleingang.
6.2 Der Zeit- und Umsetzungsplan sind einvernehmlich festzulegen.
6.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsausstellung fällig, sofern nicht schriftlich ein abweichendes Zahlungsziel zwischen Rocket NG und dem Auftraggeber vereinbart wurde.
6.4 Kommt der Auftraggeber im Rahmen bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so ist Rocket NG berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag einzustellen.
6.5 Für Aufträge, in denen im Angebot eine Anzahlung festgelegt wurde, hat der Auftraggeber die vereinbarte Anzahlung für die Produkte und Dienstleistungen von Rocket NG innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung zu bezahlen. Wenn die Anzahlung nicht fristgerecht bezahlt wurde, behält sich Rocket NG vor den jeweiligen Auftrag innerhalb von weiteren 7 Tagen abzulehnen oder die Zahlungsfrist der Anzahlung einmalig zu verlängern.
6.6 Kommt der Auftraggeber seiner vertraglichen Zahlungspflicht nicht fristgerecht nach, so ist Rocket NG ungeachtet darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche berechtigt, ab dem ersten Tag nach Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen (vgl. §456 UGB; §1333 ABGB).
6.7 Falls die Installation durch Rocket NG erfolgt, hat der Auftraggeber die Anlage bzw. alle für die Installation notwendigen Geräte (z.B. BIG, Steiger) zugänglich zu machen. Das beinhaltet gegebenenfalls eine Zutrittsgenehmigung sowie die Bereitstellung einer erforderlichen Absperrung und Absicherung vor Ort. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
6.8 Rocket NG behält sich das Recht vor, die Produkte und dazugehörige Software zu aktualisieren oder zu modifizieren, um deren Funktionalität zu optimieren oder an geänderte technische Rahmenbedingungen anzupassen. Solche Änderungen beeinträchtigen nicht die vertraglich zugesicherten Leistungen.
6.9 Rocket NG behält sich das Recht vor, bei Nichtverfügbarkeit oder Änderungen eines angekauften Produkts (z.B. Sensor) ein gleich- oder höherwertiges Ersatzprodukt auszuwählen und zu liefern. Sollte ein vergleichbares Produkt nicht verfügbar sein, wird der Auftraggeber unverzüglich darüber informiert.
6.10 Wurde die Hardware von Rocket NG gemietet, so hat der Auftraggeber ab dem letzten Tag der Vertragslaufzeit 14 Tage Zeit für das Abmontieren und den Rückversand dieser an Rocket NG. Die Kosten für den Rückversand sind von dem Auftraggeber zu übernehmen.
6.11 Ist die retournierte Hardware nicht wiederverwendbar oder weist sie Schäden auf, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, so behält sich Rocket NG das Recht vor bis zu 50% des ursprünglichen Einkaufspreises in Rechnung zu stellen. Die Höhe des Betrags hängt vom Ausmaß des Schadens ab und wird vorab schriftlich mitgeteilt.
6.12 Verbrauchsmaterialien wie Sensoren, die bei der Installation verwendet und nicht mehr von der Anlage getrennt werden können, sind vom Auftraggeber käuflich zu erwerben. Mehr Informationen sind in der Preisliste enthalten.

7 Gewährleistung

7.1 Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Produkte von Rocket NG nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Lieferschein bzw. Rechnung zu prüfen.
7.2 Wird eine Mängelrüge nicht erhoben, so gilt das Produkt als vollständig und ordnungsgemäß geliefert und genehmigt, es sei denn, es bestand bereits bei Übergabe ein Mangel, der auch bei aufmerksamer Untersuchung nicht erkennbar sein konnte.
7.3 Der Auftraggeber verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit des Produktes zu berufen, wenn er diese unverzügliche Prüfung unterlässt oder wenn er eine Vertragswidrigkeit nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erstmals erkennen können, unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich gerügt hat.
7.4 Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Auftraggeber die aufgetretenen Mängel schriftlich angezeigt hat, die Anzeige Rocket NG zugeht und die bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw. Daten Rocket NG zur Verfügung stellt. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels kann Rocket NG zunächst nach eigenem Ermessen eine Verbesserung oder einen Austausch vornehmen. Wenn dies nicht möglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten und Aufwänden verbunden ist, können sich der Auftraggeber und Rocket NG auf eine Preisminderung einigen.
7.5 Zur Behebung von Mängeln hat der Auftraggeber die Anlage und die erforderlichen Geräte ohne schuldhafte Verzögerung Rocket NG zugänglich zu machen und die Möglichkeit zur Begutachtung durch Rocket NG oder einem von Rocket NG bestellten Sachverständigen einzuräumen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
7.6 Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung von Rocket NG der Auftraggeber selbst oder ein nicht von Rocket NG ausdrücklich ermächtigter Dritter an den Produkten oder Dienstleistungen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt.
7.7 Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. durch Dritte nachträglich verändert werden, entfällt ebenfalls jegliche Gewährleistung.
7.8 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
7.9 Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Auftraggeber unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
7.10 Die im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Transport-, und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.11 Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom Auftraggeber an Rocket NG zu retournieren.
7.12 Es handelt sich nicht um einen Mangel, wenn die technischen Anlagen des Auftraggebers oder dessen Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und Ähnliches nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sind oder mit den gelieferten Produkten nicht kompatibel sind.

8 Schadenersatz

8.1 Rocket NG übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Schäden, die beim Auftraggeber, seinen Kunden oder bei Dritten entstehen und nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Rocket NG zurückzuführen sind. Der Beweis dafür obliegt dem Auftraggeber. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Gesamthaftung von Rocket NG bei grober Fahrlässigkeit auf den Netto-Gesamtpreis des Auftrags begrenzt.
8.2 Die Haftung von Rocket NG für Produktschäden und -mängel ist auf die Höhe des Netto-Gesamtpreises des Produktes begrenzt.
8.3 Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler, und zwar auch für alle an der Herstellung, dem Import und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen, wird ausgeschlossen.
8.4 Rocket NG haftet nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen, physikalische und chemische Einflüsse zurückzuführen sind.
8.5 Die Haftung für mittelbare Schäden, wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter, wird, soweit gesetzlich zulässig, gänzlich ausgeschlossen.

9 Datenschutz und Urheberrecht

9.1 Der Auftraggeber und Rocket NG verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag stehen, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Das schließt auch die getätigten Geschäfte, Projekte, gewährten Preise, Kosten und Preisnachlässe mit ein. Diese Verpflichtung ist zeitlich unbegrenzt.
9.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und Firmendaten, soweit deren Erfassung zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO geschäftsnotwenig und zulässig ist, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, für Zwecke der Buchhaltung, Kundenevidenz und zu Werbezwecken (siehe 9.3) digital gespeichert und verarbeitet werden.
9.3 Der Auftraggeber räumt Rocket NG das Recht ein ihn (unter Verwendung seines Logos) als Referenzkunden zu nennen, sowie die Messdaten anonymisiert für Demonstrationszwecke zu verwenden.
9.4 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Messdaten anonymisiert für Forschungszwecke und Weiterentwicklung verwendet werden dürfen.
9.5 Jede Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ist explizit ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich somit seine Mitarbeiter bzw. beauftragte Dritte, sich an die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes zu halten.
9.6 Rocket NG behält alle Eigentums- und Urheberrechte für Entwürfe, Modelle, Vorlagen, Zeichnungen, Software, Datenbanken und vergleichbare Werke. Ausgenommen hiervon sind physische Produkte (z. B. Hardware), die ausdrücklich als solche gekennzeichnet und vom Auftraggeber käuflich erworben wurden. Die Mitwirkung des Auftraggebers an der Erstellung eines Werkes begründet keinerlei zusätzliche Rechte über die im Vertrag vereinbarte Nutzung hinaus.
9.7 Der Auftraggeber erhält das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken und nur für die im Vertrag angeführte Hardware zu verwenden.
9.8 Es obliegt dem Auftraggeber fortlaufend angemessene Vorkehrungen zur Sicherung der Daten zu treffen. Der Auftraggeber ist auch dafür verantwortlich die Menge und Bedeutung der Daten bei der Wahl eines entsprechenden Backup-Verfahren zu berücksichtigen.

10 Rücktrittsrecht

10.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Zahlungsfrist von Seiten des Auftraggebers ist Rocket NG berechtigt, schriftlich vom betroffenen Auftrag zurückzutreten.
10.2 Jede Partei hat das Recht Verträge aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei die vertraglichen Verpflichtungen wesentlich verletzt.

11 Erfüllungsort/Gerichtsstand

11.1 Der Erfüllungsort ist der Firmensitz von Rocket NG. Vertragliche Beziehungen von Rocket NG und alle sich daraus ergebenden möglichen Streitigkeiten unterliegen dem österreichischen Recht. Der Gerichtstand ist Korneuburg.
11.2 Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

12 Salvatorische Klausel

12.1 Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

13 Allgemeines/Sonstiges

13.1 Sofern in diesen AGB eine Erklärung oder Mitteilung in „schriftlicher Form“ verlangt wird, gilt diese Anforderung auch durch Übermittlung per E-Mail (an: sales@rocket-ng.at) als erfüllt, sofern die Identität des Absenders erkennbar ist und keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
13.2 Mit Tagen sind in den vorliegenden AGB stets Kalendertage gemeint.
13.3 Änderungen des Namens, der Firma, seiner Anschrift, Rechtsform, Zahlstelle, Firmenbuchnummer, Bank- oder Kreditkartenverbindung, UID-Nummer oder anderer relevanter Informationen hat der Auftraggeber Rocket NG umgehend schriftlich bekannt zu geben.
13.4 Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, politische Unruhen, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten oder Materialien nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
13.5 Diese AGB gelten ab 01.08.2025.
13.6 Rocket NG behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden auf der Webseite von Rocket NG (https://www.rocket-ng.at/) zur Verfügung gestellt und gelten für sämtliche Verträge ab dem Tag ihrer erstmaligen Zurverfügungstellung.

14 Schlussbestimmungen

14.1 Bei Widersprüchen oder Abweichungen sind im Zweifelsfall die zwischen Rocket NG und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge den AGB vorzuziehen.
14.2 Für den Fall, dass zwingende gesetzliche Bestimmungen (nationales, internationales, EU-Recht) in der jeweils geltenden Fassung im Widerspruch zu diesen AGB stehen, sind diese selbstverständlich anzuwenden.
14.3 Änderungen oder Ergänzungen von Vertragsdetails oder des Vertragsumfanges jener Verträge, die diesen AGB zugrunde liegen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der Geschäftsführung von Rocket NG.
14.4 Mündliche Zusagen aller Art werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch Rocket NG wirksam.
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